Beschreibung
Frontmatter — Inhaltsverzeichnis — I. Zustand des ehemaligen Güterrechtes in der Mark Brandenburg vor Reception des römischen Rechtes — II. Römisches Recht und usus modernus — III. Collision des allgemeinen Landrechtes mit dem älteren Rechte — IV. Handlungsfähigkeit der Frau — V. Handlungsfähigkeit der Wittwe — VI. Prozeßfähigkeit der Frau — VII. Vermögen der Frau und die mucianische Präsumtion — VIII. Vorbehaltenes und eingebrachtes Vermögen der Frau — IX. Gesetzlich vorbehaltenes Vermögen der Frau — X. Schenkungen unter Eheleuten — XI. Rechte des Mannes an dem eingebrachten Vermögen der Frau im Allgemeinen und seine vermuthete Vollmacht — XII. Rechte des Mannes an beweglichen, nicht fungibeln körperlichen Sachen, welche zum eingebrachten Vermögen der Frau gehören — XIII. Rechte des Mannes an baaren Geldern und vertretbaren Sachen, welche zum eingebrachten Vermögen der Frau gehören — XIV. Rechte des Mannes an Forderungen, welche zum eingebrachten Vermögen- der Frau gehören — XV. Rechte des Mannes an den eingebrachten Immobilien der Frau — XVI. Erwerb der Frau durch ihre Thätigkeit — XVII. Erwerb der Frau durch Kauf, Tausch und ähnliche lästige Verträge — XVIII. Erwerb der Frau durch Glücks — XIX. Sicherheit der Frau wegen ihres eingebrachten Vermögens — XX. Schulden der Frau — XXI. Rückforderung des eingebrachten Vermögens der Frau wahrend der Ehe — XXII, Rechte der Frau im Konkurse über Las Vermögen ihres Mannes — XXIII. Recht der Gläubiger, die Rechtshandlungen der Eheleute anzusechten — XXIV. Rechte der Ehefrau an ihrem aus dem Konkurse über das Vermögen ihres Mannes geretteten Vermögen — XXV. Die Constitution des Kurfürsten Joachim I. vom Mittwoch nach Franziscus 1527 über das gesetzliche Erbrecht der Eheleute — XXVI. Allgemeine Verordnung vom 30. April 1765 — XXVII. Das allgemeine Landrecht vom 5. Februar 1794 und der Entwurf eines brandenburgischen Provinzialrechts von v. Scholtz-Hermensdorf — XXVIII. Bildung der Theilungsmasse, Collationspflicht der Miterben, Präzipuum und Schulden des überlebenden Ehegatten — XXIX. Collision anderer örtlicher Erbrechte — XXX. Testament nach der Constitution von 1527 — XXXI. Notherbrecht und Pflichttheilsberechtigung des überlebenden Ehegatten — XXXII. Wahlrecht des überlebenden Ehegatten bei der Testamentserbfolge — XXXIII. Quote des überlebenden Ehegatten und Anweisung einzelner Stücke — XXXTV. Collationspflicht der Testamentserben — XXXV. Accrescensrecht bei der Testamentserbfolge — XXXVI. Wechselseitiges Testament — XXXVII. Erbvertrag — XXXVIII. Fideicommiß des künftigen Ueberreftes — XXXIX. Ansechtungsrecht der Descendenten — Register
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